Das Aikido Training

Wo trainieren wir?

Wir trainieren in den Flottmannhallen Herne, die Adresse für das Navi ist:

Straße des Bohrhammers 5

44625 Herne

Wann trainieren wir?

Gruppe Uhrzeit
Dienstag – Erwachsene – 19:30 – 21:00 Uhr
Donnerstag – Kinder und Jugendliche

– Erwachsene

– 18:00 – 19:15 Uhr

– 19:30 – 21:00 Uhr

Sonntag – Freies Training für Erwachsene 10:00 – 11:30 Uhr

Das Dojo des KSV Herne

Das Aikido Training findet in einem Dojo (Trainings und Meditationsraum) statt. Damit sich beim Training niemand verletzt, wird auf einer speziellen Matte trainiert, wie man sie auch beim Judo benutzt. Die Mattenfläche, die für unser Training zur Verfügung steht beträgt 120qm. Vorteilhaft ist, dass die Matten nicht vor jedem Training aufgebaut werden müssen.

Für Kinder wird ein besonderes Training mit vielen spielerischen Übungsformen durchgeführt.

Die Aikido Gruppe

Die Aikido-Abteilung des KSV Herne 1920 e. V. besteht seit 1978. Sie wurde von Horst Glowinski gegründet, der leider 2019 verstorben ist. Im Laufe der Jahre hat die Abteilung 32 Danträger hervorgebracht, von denen wiederum eigene Gruppen im Ruhrgebiet gegründet wurden. Die Aikido-Abteilung ist Mitglied im Aikido-Verband Nordrhein-Westfalen (AVNRW) und somit über Landessportbund und Deutscher Olympischer Sportbund organisiert.

Probetraining / Anfängertraining

Besuchen Sie uns einfach mal zu einem Aikido Probetraining. Sie können erst ein paar Mal mittrainieren, bevor Sie sich endgültig für eine Aufnahme im Verein entscheiden. Als Ausrüstung brauchen Sie lediglich einen normalen Trainingsanzug (mit langer Hose wird empfohlen).

Wir bitten um vorherige Kontaktaufnahme mit Georg, der weitere Informationen geben kann.
Tel.: 0151 20056505, Mail: georg.poellen@gmx.de.

Modalitäten

Beim Eintritt in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20,- € fällig. Der Monatsbeitrag für Kinder beträgt 7,- €, für Erwachsene 10,- €. Die Beiträge werden vierteljährlich eingezogen. Der Familienbeitrag beträgt 30,- €. Mit dem Eintritt verpflichtet man sich für ein Jahr. Eine Kündigung ist zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die schriftliche Kündigung muss dem Verein bis zum 31.10. des Jahres vorliegen.